Schöffenwahl 2023

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste - Schöffenperiode 2024 - 2028
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfoglen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürger/-innen mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sofern Sie als Schöffe tätig sein möchten, können Sie sich bei der Gemeinde Taufkirchen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl bewerben.
Interessenten für das Amt eines Schöffen, richten Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn oder per E-Mail: monika.boenisch@vg-kraiburg.de
Das Bewerbungsformular finden Sie im Anhang.
Bewerben können sich Personen, die:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- bei Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeindegebiet Taufkirchen wohnen
- die gesundheitliche Ausübung des Amtes besitzen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- nicht in Vermögensverfall geraten sind
Nähere Informationen zum Schöffendienst erhalten Sie auf der Homepage: www.schoeffenwahl.de und www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Bönisch (Tel. 08638/9838-24, monika.boenisch@vg-kraiburg.de).