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Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens
Ansprechpartner: Herr Markus Schmidinger
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung.
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Taufkirchen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herr Markus Schmidinger
Die Gemeinde Taufkirchen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Taufkirchen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Gemeinde Taufkirchen hat im Zeitraum vom 08.10.2020 bis 16.11.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Taufkirchen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)) durch. Die Gemeinde Taufkirchen bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 08.03.2022 um 12Uhr einzureichen.
Achtung Fristverlängerung:
Die Gemeinde Taufkirchen bittet die Angebote bis zum 22.03.2022 um 12 Uhr einzureichen.
HINWEIS: Die Zusendung der Adressliste des Auswahlverfahrens an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.
Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung der Gemeinde Taufkirchen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Taufkirchen hat am 18. Juli 2022 den Zuwendungsbescheid der Regierung Oberbayern erhalten.
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 15.09.2022 zwischen der Gemeinde Taufkirchen und der Firma Leonet AG unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Taufkirchen ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
Taufkirchen / Deggendorf: Das bayerische Telekommunikationsunternehmen LEONET versorgt Taufkirchen im Landkreis Mühldorf mit gigabitfähiger Glasfaser. Dazu haben am 28.März am Rathaus Bürgermeister Alfons Mittermaier und der Leiter der LEONET Kommunalbetreuung Adrian Richter die ersten Spatenstiche gesetzt. Insgesamt wird ein Glasfasernetz von elf Kilometern Länge errichtet, über das Internetanschlüsse von bis zu 1.000 Mbit/s bereitgestellt werden – bei Bedarf auch mehr. Das Netz wird anderen Anbietern offenstehen.
Für den Tiefbau zeichnet sich die Firma Enaco aus Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck verantwortlich. Insgesamt werden 272 unterversorgte Haushalte (= < 100 Mbit/s im Download) und 35 Gewerbe (= < 200 Mbit/s im Download) profitieren. Das Projekt fördert der Freistaat über die Bayerische Gigabitrichtlinie. Die Fertigstellung ist laut Kooperationsvertrag spätestens für den Sommer 2024 vorgesehen.
Bürgermeister Alfons Mittermaier zeigt sich im Hinblick auf die enge Zusammenarbeit mit der LEONET namentlich mit Kommunalbetreuer Frank Langwieser bislang sehr zufrieden. Die Gemeinde hat die erfolgreiche Vorvermarktung der LEONET tatkräftig unterstützt. Der Bürgermeister schrieb einen Brief an alle betroffenen Haushalte um zu informieren und für das Projekt zu werben. Die Gemeinde stellte einen Raum im Rathaus für den Beratungsstützpunkt zur Verfügung. „Ich bin froh, dass es nach dem Winter mit dem Glasfaserausbau jetzt konkret losgehen kann und wir die restlichen noch unterversorgten Gebiete in unserer Gemeinde mit schnellem Internet versorgen können“, sagt Mittermaier. Nicht nur in der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass ein leistungsfähiger Internetanschluss sehr wichtig ist und einen wesentlichen Faktor für einen Wohn- und Wirtschaftsstandort darstellt.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Gemeinde Taufkirchen eine der wenigen Gemeinden sein, die zu 100 Prozent mit Glasfaser versorgt ist.
Adrian Richter, Leiter der LEONET Kommunalbetreuung sagt: „Wir können uns für die partnerschaftliche Kooperation und das uns wiederholt entgegengebrachte Vertrauen nur bedanken.“ In Taufkirchen betreibt die LEONET bereits ein Netz, das den Außenbereich und auch die Grundschule versorgt.
Bürger: innen, die bislang zögern, haben noch während der Bauzeit die Chance, Telefon- und Internetverträge mit der LEONET zu vergünstigten Konditionen abzuschließen.
Foto: von links: Bürgermeister Alfons Mittermaier, Kommunalbetreuer Frank Langwieser, Breitbandpate Markus Schmidinger, Kommunalbetreuer Adrian Richter
Bekanntmachung der Gemeinde Taufkirchen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Verfahren 2017 zum 3. Ausbauschritt
Beim Auswahlverfahren für den 3. Ausbauschritt ist zum Submissionstermin am 08.02.2018 kein Angebot eingegangen.
Die Öffentliche Ausschreibung wird hiermit aufgehoben und für eine Freihändige Vergabe neu gestartet.
Nach § 8Abs. 3 Nr. 1 UVgO wird eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Hierzu werden 3 Anbieter schriftlich um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Das Ergebnis wird anschließend auf dieser Homepage veröffentlicht.
Auswahlverfahren – einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Taufkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR – herunterladbar unter
www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 08.02.2018 um 12.00 Uhr zu.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Taufkirchen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Taufkirchen bittet daher, bis spätestens 05.10.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Verfahren 2016 zum 2. Ausbauschritt
Auswahlverfahren – einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10.07.2014
Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Taufkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR – herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 09.02.2017 um 12.00 Uhr zu.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Taufkirchen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Taufkirchen bittet daher, bis spätestens 12.08.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Verfahren 2015 zm 1. Ausbauschritt
Kooperationsvertrag unterzeichnet
Die amplus AG unterzeichnete am 22.08.2016 den Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau mit der Gemeinde Taufkirchen. Der erste Bürgermeister Jakob Bichlmaier und der Kommunalbetreuer der amplus AG, Dr. Johannes Böhm, gaben so den Startschuss für den Breitbandausbau. Mit der Entscheidung für den regionalen Breitband-Carrier schloss der Gemeinderat das Auswahlverfahren. Taufkirchen ist nach Schönberg die zweite Kommune in Oberbayern, die im Rahmen des bayerischen Förderprogramms einen Vertrag mit dem niederbayerischen Internetanbieter schließt.
Über sechsundzwanzig Kilometer Glasfaserkabel verlegt die amplus AG im Gemeindegebiet. Bei dem geplanten Hybridausbau erhalten vier Kabelverzweiger (KVz) aktive Glasfasertechnik (FTTC: Fibre to the Curb). Rund 300 Haushalte im Ortskern und den umliegenden Gemeindeteilen profitieren nach Abschluss des Breitbandausbaus von Übertragungsraten bis zu 100 Megabit pro Sekunde. Für 250 Adressen garantiert die amplus AG eine Mindestbandbreite von 30 Megabit pro Sekunde. Weitere 46 Haushalte in den Ortsteilen Almoding, Englhausen, Hundberg, Schergenham, Aigner, Enggallenbach, Bichl, Rieder, Rainer, Winkler, Spielbichl, Galned und Weiß erschließt der Internetanbieter aus Teisnach mit Glasfaser bis ins Haus (FTTB: Fibre to the Building). Den Hauseigentümern stehen mit dem Glasfaserhausanschluss Bandbreiten bis zu 200 Megabit pro Sekunde und mehr zur Verfügung.
Im Falle des FTTC-Ausbaus hängt die individuell mögliche Bandbreite eines Haushalts von der sogenannten „letzten Meile“ Kupfer ab: Je kürzer die ins Haus führende Kupferader ab dem Kabelverzweiger, desto höher die mögliche Übertragungsrate. Die in den KVz verbaute Technik ist bereits für einen möglichen Ersatz der letzten Meile Kupfer durch Glasfaser ausgelegt. Eine Nachrüstung für Bandbreiten bis zu 200 Megabit pro Sekunde und mehr ist so ohne größere Investitionen in die technische Infrastruktur möglich.
Bayernweit realisiert die amplus AG derzeit über 2.000 FTTB-Anschlüsse und verfügt für die Tiefbauarbeiten auf den Privatgrundstücken über langjährige und spezialisierte Partner. Da der Breitband-Carrier für die Herstellung des Anschlusses den privaten Grundstücksbesitz betreten muss, ist ein sogenannter „Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag“ mit jedem Eigentümer notwendig. Soweit möglich werden Tiefbauarbeiten in offener Bauweise und Beeinträchtigungen der Grundstücksoberfläche vermieden. So sind Bedenken über Beschädigungen neu angelegter Garten- und Geländeflächen meist schnell aus dem Weg geräumt. In den nächsten Wochen nehmen zusätzlich Mitarbeiter der amplus AG persönlichen Kontakt zu den Grundstückseigentümern auf.
Dr. Johannes Böhm über den neu gewonnenen Kooperationspartner: „Bereits zwei Monate nach unserem ersten Projekt in Oberbayern folgt die zweite Kommune im 13. Landkreis unseres Versorgungsgebiets. Das gesamte Team der amplus AG freut sich sehr, dass wir im dritten Regierungsbezirk weiter Fuß fassen. Mit der Gemeinde Taufkirchen haben wir eine Partnerkommune an unserer Seite, die auf nachhaltige Breitbanderschließung setzt.“ Die Wirtschaftlichkeitslücke für diese Stufe des Breitbandausbaus beträgt 438.021,00 Euro. Einen Großteil der Summe deckt das Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung ab. Als Netzbetreiber trägt die amplus AG einen Eigenanteil der Investitionskosten.
Gemäß Förderrichtlinie dürfen vor Freigabe der Regierung keinerlei Maßnahmen umgesetzt oder in die Wege geleitet werden – andernfalls müsse die Kommune mit förderschädlichen Konsequenzen rechnen. Gleiches gilt für den Start von Baumaßnahmen vor Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen Kommune und Carrier. Der nächste Schritt im Breitbandausbau ist die jetzt startende Ausschreibung der amplus AG für die notwendigen Tiefbauarbeiten.
Foto:
Bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages:
v.li. Anton Biereder vom Planungsbüro Höfinger, Bürgermeister Jakob Bichlmaier,. Dr. Johannes Böhm und Andreas Angelo von amplus AG
Auswahlverfahren – einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Taufkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR) – herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 25.02.2016, 12.00 Uhr zu.
Achtung neuer Termin zur Angebotsabgabe!
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 06.04.2016, 12.00 Uhr zu.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Taufkirchen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Taufkirchen bittet daher, bis spätestens 28.02.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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