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Der Gemeinderat Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.04.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen-Nord (Hötzlstraße)“ i.d.F. vom 21.01.2025 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen-Nord (Hötzlstraße)“ in Kraft.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.04.2024 den Bebauungsplan Nr.18 „Photovoltaikanlage Bichl“ i.d.F. vom 24.04.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr.18 „Photovoltaikanlage Bichl“ in Kraft.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich des Ortsteiles Bichl. Folgende Flurnummern der Gemarkung.Zeiling sind betroffen: 551 und 558/1.
Der genaue Umgriff ist in den Verfahrensunterlagen dargestellt.
Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 12 zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung:
Mit Bescheid vom 25.06.2024 Az.: 41-Blp007/23 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaik Bichl“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 7.Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann die 7.Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Bauamt, Zimmer Nr. 12, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:F
Der Gemeinderat Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.03.2023 die 6. Änderung des Bebauungsplan „Weiß“ i.d.F. vom 29.09.2022 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des Bebauungsplan „Weiß“ in Kraft.
Der Gemeinderat Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.03.2023 die 7. Änderung des Bebauungsplan „Weiß“ i.d.F. vom 30.11.2022 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 7. Änderung des Bebauungsplan „Weiß“ in Kraft.
Der Gemeinderat Taufkirchen hat am 23.03.2023 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Sonham“ einzustellen.
Der Gemeiderat hat in der öffentlichen Sitzung am 21.09.2022 beschlosen, den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung der Aussenbereichsatzung “Sonham“ i.d.F. vom 19.09.2022 gemäß § 13 Abs. 2 Nr.2 Baugesetzbuch – BauGB ( vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung der Außenbereichsatzung “Sonham“ und seine Begründung werden vom 10.10.2022 bis zum 14.11.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 bis 18.00 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
zum Download
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 beschlossen, den Entwurf zur 2.Änderung des Bebauungsplanes „Süd“ i.d.F. vom 20.04.2022 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der Änderung umfasst das Flurstück 74/4 der Gemarkung Taufkirchen.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Süd“ und seine Begründung werden vom 08.06.2022 bis zum 08.07.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
zum Download
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.07.2019 die 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i. d. F. vom 24.07.2019 als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 14.08.2019 ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft getreten.
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ befindet sich im Ortsteil Weiß. Folgende Flurnummern der Gemarkung Zeiling sind betroffen. Fl.Nr. 856/3.
Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung bei der Gemeinde Taufkirchen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung hier eingesehen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.03.2021 die 4.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.03.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.11.2021 die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.11.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft.
zum Download
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.06.2021 die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen Ortsmitte“ i.d.F. vom 23.06.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen Ortsmitte“ in Kraft.
zum Download
Mit Bescheid vom 17.08.2018 Az.: 41-Blp058/17 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 5.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen (für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Sondergebiet Photovoltaik – Höllthal II“) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich am 29.08.2018 bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung wurde die 5.Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren „5.Änderung des Flächennutzungsplanes“ sind nachfolgend zum Download als PDF einsehbar:
Der Gemeinderat Taufkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 die Außenbereichssatzung „Hundberg“ als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 18.12.2020 wurde dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung ist die Außenbereichssatzung „Hundberg“ in Kraft getreten.
Unterlagen zum Download
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.08.2018 die Außenbereichssatzung „Sonham“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 09.11.2018 öffentlich bekannt gemacht. Seitdem ist die Außenbereichssatzung in Kraft.
Das Plangebiet der Außenbereichssatzung „Sonham“ umfasst die Flurstücke Fl.Nr. 197, 218/2 (Teilfläche), 199, 199/1, 202, 223 (Teilfläche), Gemarkung Taufkirchen.
Jedermann kann die Außenbereichssatzung „Sonham“ und seine Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und zu deren Inhalt Auskunft verlangen.
Nachfolgend stehen die Unterlagen zur Bauleitplanung zum Download zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 25.04.2018 den Bebauungsplan Nr. 15 „Sondergebiet Photovoltaik – Höllthal II“ i.d.F. vom 25.04.2018 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 31.08.2018 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Die parallel hierzu durchgeführte 5.Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid vom 17.08.2018 vom Landratsamt Mühldorf a.Inn genehmigt und am 29.08.2018 bekanntgemacht.
Die Verfahrensunterlagen sind nachfolgend zum Download als PDF einsehbar.
Mit Bescheid vom 18.04.2024 Az.: 41-Blp034/23 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 “Sondergebiet Photovoltaik Galned“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn, Bauamt, Zimmer Nr. 12, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 27.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 17 “Photovoltaikanlage Galned“ i.d.F. vom 21.02.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 17 “Photovoltaikanlage Galned“ in Kraft. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich des Ortsteiles Galned. Folgende Flurnummern der Gemarkung Zeiling sind betrofffen: 380, 381, und 382. Der genaue Umgriff ist in den Verfahrensunterlagen dargestellt.
Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12 zu den Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung:
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2025 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Sondergebiet Batterie Graustromspeicher Taufkirchen“ und umfasst die Fl.Nr. 589 und 590, Gemarkung Zeiling.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Taufkirchen die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist nachfolgend als Download verfügbar.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2025 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Sondergebiet Batteriespeicher“ und umfasst die Fl.Nr. 698/3, Gemarkung Zeiling.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Taufkirchen die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist nachfolgend als Download verfügbar.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 17.09.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die hierfür notwendige 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Mehrzweckhalle“ und umfasst die Fl.Nr. 87, 87/1, 94/1 und 10/2 der Gemarkung Taufkirchen.
Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf für den Neubau einer Mehrzweckhalle westlich des bestehenden Sportplatzes mit Überplanung des Bereiches der jetzigen Mehrzweckhalle.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Taufkirchen die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist nachfolgend als Download verfügbar.
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