Bauleitplanung
Informationen zur Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen.
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6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Weiß"
Der Gemeinderat Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.03.2023 die 6. Änderung des Bebauungsplan "Weiß" i.d.F. vom 29.09.2022 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des Bebauungsplan "Weiß" in Kraft.Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
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7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Weiß"
Der Gemeinderat Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.03.2023 die 7. Änderung des Bebauungsplan "Weiß" i.d.F. vom 30.11.2022 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 7. Änderung des Bebauungsplan "Weiß" in Kraft.Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
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1. Änderung und Erweiterung der Außenbereichsatzung ''Sonham''
Bauleitplanverfahren eingestellt
Der Gemeinderat Taufkirchen hat am 23.03.2023 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Sonham" einzustellen.
Öffentliche Auslegung
Der Gemeiderat hat in der öffentlichen Sitzung am 21.09.2022 beschlosen, den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung der Aussenbereichsatzung ''Sonham'' i.d.F. vom 19.09.2022 gemäß § 13 Abs. 2 Nr.2 Baugesetzbuch - BauGB ( vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung der Außenbereichsatzung ''Sonham'' und seine Begründung werden vom 10.10.2022 bis zum 14.11.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 bis 18.00 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
04.10.2022 - Unterlagen zum Bauleitplanverfahren
zum Download
Datenschutz Informationspflichten
Billigungsbeschluss 21.09.2022
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2. Änderung des Bebauungsplans "Süd"
Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 beschlossen, den Entwurf zur 2.Änderung des Bebauungsplanes "Süd" i.d.F. vom 20.04.2022 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der Änderung umfasst das Flurstück 74/4 der Gemarkung Taufkirchen.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Süd" und seine Begründung werden vom 08.06.2022 bis zum 08.07.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
30.05.2022 - Unterlagen zum Bauleitplanverfahren
zum Download
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3. Änderung des Bebauungsplanes "Weiß"
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.07.2019 die 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i. d. F. vom 24.07.2019 als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 14.08.2019 ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft getreten.
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ befindet sich im Ortsteil Weiß. Folgende Flurnummern der Gemarkung Zeiling sind betroffen. Fl.Nr. 856/3.
Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung bei der Gemeinde Taufkirchen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung hier eingesehen werden.
12.06.2019 - Unterlagen zur Bauleitplanung
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4. Änderung des Bebauungsplanes "Weiß"
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und das Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.03.2021 die 4.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.03.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft.
29.03.2021 - Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
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5. Änderung des Bebauungsplanes "Weiß"
Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.11.2021 die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.11.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft.
25.11.2021 - Unterlagen zum Bauleitplanverfahren
zum Download
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5. Änderung des Bebauungsplanes "Taufkirchen Ortsmitte"
Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.06.2021 die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen Ortsmitte“ i.d.F. vom 23.06.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen Ortsmitte“ in Kraft.
22.11.2021 - Unterlagen zum Bauleitplanverfahren
zum Download
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5. Änderung des Flächenutzungsplanes
Genehmigung und Inkrafttreten
Mit Bescheid vom 17.08.2018 Az.: 41-Blp058/17 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 5.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen (für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Sondergebiet Photovoltaik – Höllthal II“) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich am 29.08.2018 bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung wurde die 5.Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
29.08.2018 - Unterlagen zum Bauleitplanverfahren
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren "5.Änderung des Flächennutzungsplanes" sind nachfolgend zum Download als PDF einsehbar:
Planunterlagen (Plandarstellung, Begründung, Umweltbericht mit Begründung zur Grünordnung)
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Außenbereichssatzung "Hundberg"
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Gemeinderat Taufkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 die Außenbereichssatzung "Hundberg" als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 18.12.2020 wurde dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung ist die Außenbereichssatzung "Hundberg" in Kraft getreten.
22.12.2020 - Außenbereichssatzung "Hundberg"
Unterlagen zum Download
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Außenbereichssatzung "Sonham"
Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.08.2018 die Außenbereichssatzung „Sonham“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 09.11.2018 öffentlich bekannt gemacht. Seitdem ist die Außenbereichssatzung in Kraft.
Das Plangebiet der Außenbereichssatzung „Sonham“ umfasst die Flurstücke Fl.Nr. 197, 218/2 (Teilfläche), 199, 199/1, 202, 223 (Teilfläche), Gemarkung Taufkirchen.
Jedermann kann die Außenbereichssatzung „Sonham“ und seine Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und zu deren Inhalt Auskunft verlangen.
Nachfolgend stehen die Unterlagen zur Bauleitplanung zum Download zur Verfügung.
13.11.2018 - Unterlagen zur Bauleitplanung
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6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Galned"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Sondergebiet Photovoltaik Galned“ und umfasst die Fl.Nr. 380, 381 und 382, Gemarkung Zeiling.
Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Konversationsfläche der Kiesgrube nähe Galned.
03.05.2022 - Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
nachfolgend zum Download:
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Bebauungsplan Nr. 15 "Sondergebiet Photovoltaik Höllthal II"
Bekanntmachung über Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 25.04.2018 den Bebauungsplan Nr. 15 "Sondergebiet Photovoltaik - Höllthal II" i.d.F. vom 25.04.2018 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 31.08.2018 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Die parallel hierzu durchgeführte 5.Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid vom 17.08.2018 vom Landratsamt Mühldorf a.Inn genehmigt und am 29.08.2018 bekanntgemacht.
04.09.2018 - Verfahrensunterlagen zum Download
Die Verfahrensunterlagen sind nachfolgend zum Download als PDF einsehbar.
Laufende Bauleitplanverfahren
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18, "Sondergebiet Photovoltaik Bichl" im Parallelverfahren - Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.03.2023 beschlossen, den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18, „Sondergebiet Photovoltaik Bichl“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich des Ortsteiles Bichl. Folgende Flurnummern der Gemarkung Zeiling sind betroffen: 551 und 558/1. Der genaue Umgriff ist in den Verfahrensunterlagen dargestellt.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaik Bichl“ sowie deren Begründungen, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 20.03.2024 bis zum 22.04.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 12 zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Nähere Informationen können aus den zum Download bereitgestellten Anlagen entnommen werden.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes
7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Bekanntmachung - öffentliche Auslegung
Datenschutz-Informationspflichten
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6.Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, „Sondergebiet Photovoltaik Galned“ im Parallelverfahren
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 beschlossen, den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Photovoltaik Galned“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch –BauGB- öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Photovoltaik Gal-ned“ sowie deren Begründungen, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 15.01.2024 bis zum 16.02.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 12 zu den Öffnungszeiten Montag bis Frei-tag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Verfahrensunterlagen sind nachfolgend als Download verfügbar.
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